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Berufskraftfahrer-Qualifikations Gesetz

Am 07.07.2006 wurde das Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) im Bundesrat beschlossen. Das BKrFQG sowie die dazugehörige Verordnung (BKrFqV) regeln die Aus- und Weiterbildung von LKW und BUS-Fahrer/innen in der Europäischen Union. Für diese Fahrer sieht das Gesetz eine regelmäßige Weiterbildung vor.

Für wen gilt die Weiterbildung?

Für alle LKW-Fahrer/innen der Fahrerlaubnisklassen C1
(ab 3,5 Tonnen zGm) sowie C/CE und alle BUS-Fahrer/innen der Fahrerlaubnisklassen D1 (ab 9 Fahrgastplätzen) sowie D/DE,
die gewerblich unterwegs sind.

Welchen Umfang hat die Weiterbildung?

35 Zeitstunden innerhalb von 5 Jahren,
Jede Weiterbildung muss mindestens 7 Zeitstunden dauern à 5 Module.

Wann müssen LKW-Fahrer/innen erstmals eine Weiterbildung nachweisen?

Ab dem 10.09.2014 müssen alle LKW-Fahrer/innen eine abgeschlossene Weiterbildung (35 Zeitstunden) nachweisen.

Wann müssen BUS-Fahrer/innen erstmals eine Weiterbildung nachweisen?

Ab dem 10.09.2013 müssen alle BUS-Fahrer/innen eine abgeschlossene Weiterbildung (35 Zeitstunden) nachweisen.

Modul 1: Eco-Training

Ziel: Vermittlung einer wirtschaftlichen Fahrweise

Modul 2: (Sozial-) Vorschriften für den Güterverkehr

Ziel: Kenntnisse zu den allg. und sozialrechtlichen Vorschriften

Modul 3: Sicherheitsvorschriften und Fahrsicherheit

Ziel: Kenntnisse im Umgang mit moderner Sicherheitstechnik im LKW sowie richtiges Verhalten in Grenzsituationen.

Modul 4: Schaltstelle Fahrer

Dienstleister, Imageträger, Profi Ziel: Sensibilisierung der Fahrer für die Rolle als Repräsentanten des Unternehmens

Modul 5: Ladungssicherung

Ziel: Richtige Ladungssicherung zur Vermeidung von Unfällen

Die nächsten Termine für die BKrFQG

06.04.2024
08:00 bis 15:30 Uhr
Sicherheit / Kriminalität
Kenntnisbereich 1+3

20.04.2024
08:00 bis 15:30 Uhr
Gesundheit-Ernährung-Erste Hilfe
Kenntnisbereich 3

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